Honorar

Honorarstruktur in der
Naturheilpraxis Stubenitzky · Wiesbaden

Die Rechnungsstellung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und richtet sich nach Zeitaufwand und Therapiemethode.

Vor der Behandlungsaufnahme wird eine eindeutige Klärung der Honorarfrage mit eventuellen Nebenkosten erfolgen. Diese wird auf Wunsch schriftlich vereinbart.

Wenn Sie eine private Krankenversicherung oder eine Beihilfeberechtigung besitzen, sollten Sie sich über das Leistungsverhalten bei Ihrer Versicherung bzw. Ihrer Beihilfestelle entsprechend Ihrem individuellem Vertrag genau informieren.

Private Leistungsträger erstatten sehr unterschiedlich. Hieraus resultiert, daß es durchaus zu entsprechenden Selbstbehalten in der Abrechnung kommen kann. U.a. spielt hier der Zeitfaktor im Rahmen der Behandlungen eine wichtige Rolle.

Für Selbstzahler berechne ich das Honorar nach dem Zeitaufwand der Behandlung, eine 1/2 Stunde beträgt 50 Euro.